Kulturreise mit dem Flugzeug – was tun, wenn der Flieger gestrichen wird?

Reisen ist schon allein des Reisens willen eine schöne Sache. Noch schöner werden die Urlaube, wenn man nicht nur Sonne tankt und ein wenig wandert, sondern die Kultur eines Landes oder einer Region in Gänze auf sich einwirken lässt. Da gibt es viel Neues und Unbekanntes, was den Erfahrungs- und Wissenshorizont bereichert, zu entdecken. Aber was, wenn die Kulturreise durch einen Flugausfall bedroht ist? Hier sind die 4 besten Tipps für verspätete und annullierte Flüge.

1. Ruhe bewahren und Alternativen suchen

Auch, wenn eine Streichung des Fluges alle Urlaubspläne durcheinanderbringt, ist die oberste Prämisse dennoch, erst einmal Ruhe zu bewahren. In vielen Fällen folgt dem großen Ärger nur ein kleiner Hauch oder gar kein Frust. In den meisten Fällen bieten die Fluggesellschaften schon von sich aus Alternativen zum gestrichenen Flug an. Geht dies nicht, so sind Rückerstattungen bei der Stornierung eines Fluges problemlos möglich. Reisende sollten nur darauf achten, dass die Rückerstattungen nicht in Form von Gutscheinen, sondern in echten Euros erfolgen.

Bei den Angeboten der Ersatzflüge oder alternativen Reisemöglichkeiten kann manch Reisender durch Stornierung des ursprünglich gebuchten Fluges sogar noch sparen. Das ist der Fall, wenn man selbst vom Vertrag zurücktritt und dann einen günstigeren Flug findet. Lässt man die Airline umbuchen, spart man zwar nichts, hat aber eine Menge Stress und Zeit bei der Umbuchung gespart. Es lohnt sich vor allem bei großen Kulturreisen um die ganze Welt oder mehrere Regionen, der Airline das Umbuchen zu überlassen, weil diese automatisch die Anschlussflüge mit in die neue Planung einbezieht,

2. Entschädigungen und Betreuungsleistungen einfordern

Über den Service des Umbuchens und Neubuchens hinaus haben Reisende aber noch einen besonderen Anspruch auf Leistungen. So gibt es beim Flug annulliert Entschädigung. Diese kann bis zu 600 Euro pro Person betragen. Über die Höhe der Entschädigung beim Flugausfall entscheidet:

  • Die Strecke des Fluges
  • Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Streichung
  • Die Zeiten von Abflug und Ankunft des Ersatzfluges.

Darüber hinaus haben Reisende bei Wartezeiten und Verzögerungen Ansprüche auf Betreuungsleistungen. Die Fluggesellschaften müssen für Getränke und Snacks beziehungsweise die Übernahme der Kosten dafür sorgen. Auch Übernachtungen in einem Hotel bei längerer Wartezeit und der Transport zwischen Hotel und Flughafen müssen organisiert und die Kosten übernommen werden.

Die Grundlage für all diese Leistungen sind die europäischen Fluggastrechte. Hier ist genau geregelt, welche Ansprüche Personen,

  • die aus der EU fliegen,
  • in die EU fliegen oder
  • mit einer Airline fliegen, die ihren Hauptsitz in der EU hat,

bei verspäteten und ausgefallenen Flügen haben.

Das bedeutet, dass Reisende auch einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn sie eine Reise nach Asien mit einer EU-Airline absolvieren.

3. Reisepläne überarbeiten

Haben Reisende am Flughafen mehr Zeit als ursprünglich gedacht und muss sowieso ein Ersatzflug genommen oder auf ein alternatives Verkehrsmittel zurückgegriffen werden, ist es möglich, die Reisepläne noch einmal neu zu überdenken. So kann man zum Beispiel eine alternative Route planen oder den Ort, an dem man gestrandet ist, erkunden.

4. Die Wartezeit sinnvoll nutzen

Reicht die Zeit nicht, um gleich den Ort oder gar die Region am Flughafen zu erkunden, kann man die Wartezeit auch einfach dafür nutzen, sich noch ein bisschen mehr auf die Reise vorzubereiten. So gibt es vielleicht noch ein paar spannende Bücher oder Berichte über Künstler und Regionen, mit denen man die Literaturreise in die Toskana noch weiter vorbereiten kann. Auch ein paar Sprachübungen können die Wartezeit sinnvoll überbrücken. Vielleicht findet man sogar Gleichgesinnte oder Bewohner der Toskana, mit denen man in einen regen Austausch treten kann.